MEYER & ZUR MÜHLEN RECHTSANWALTSKANZLEI
Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. So steht es in § 1 Mediationsgesetz.
Das ist, was wir für Sie daraus machen:
Der Beginn unserer Tätigkeit für Sie ist die Erkenntnis, dass die an der Problemstellung beteiligten Personen willens sind, eine für alle auskömmliche Lösung zu finden. Hierzu ist erforderlich, dass alle Beteiligten zu Wort kommen und mit ihrem Anliegen Gehör finden. Idee der Mediation ist eine "Verstehensvermittlung" zu Gunsten der jeweils anderen Seite.
Wir kommen dort ins Spiel wo gefordert ist, die Positionen aller Beteiligter zusammenzuführen, ohne selber Partei zu ergreifen oder gar zu urteilen. So wird letztlich ein Lösungsweg aufgezeigt, bei dem es weder Gewinner, noch Verlierer gibt, da die Parteien idealerweise im laufenden Mediationsverfahren die Motive und Handeln der jeweils anderen Seite "verstehen".
Neben vielen klassischen Anwendungsbereichen, wie im Bereich der Familie oder der Wirtschaft wird die Mediation insbesondere im Bereich des Wohnungseigentumsrechts noch viel zu wenig in Anspruch genommen. Gerade dort, wo die Beteiligten einer Auseinandersetzung aufgrund ihres gemeinsamen Eigentums noch über viele Jahre miteinander auskommen müssen, ist eine Streitigkeit mit einem Urteil häufig nicht beigelegt.
Wenden Sie sich für ein informatives Vorgespräch jederzeit gern an Herrn Rechtsanwalt zur Mühlen.